Datum: 18. Januar 2011 16:26
garantie ist eine sache, die der hersteller geben kann. die bedingungen einer garantieleistung legt der hersteller selber fest, will man eine garantieleistung, muß man sich nach den bedingungen eben dieser garantie richten.
soweit zur garantie.
das was
du aber geltend machst, unterliegt natürlich
auch der gewährleistung. und diese sagt eben, dass wenn ein neuteil defekt ist, muß der hersteller dafür zwei jahre haften. und erst nach sechs monaten muss der käufer nachweisen, dass der schaden schon vor dem kauf vorhanden war. (verkürzt)
die ersatzleistung kann eine reparatur des teils, ein umtausch, oder eine rückerstattung des geldes sein. welche der drei varianten darf der hersteller entscheiden.
somit darf in deinem fall mercedes das teil überprüfen - darf aber natürlich nicht darauf bestehen, dass es bei dir eingebaut wird für diese prüfung.
über was für einen wert sprechen wir eigentlich? und war das nadelventil offensichtlich undicht (blasprobe)?
kristian-1969-250CE-LPG
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