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Hallo Besucher!
kopfkratzErsatzteilkauf bei Mercedes an Bedingungen geknüpft?!
geschrieben von: Mmickey (IP-Adresse bekannt)
Datum: 18. Januar 2011 16:03

Werte Mitstreiter,

ich möchte mich an dem Mercedes-Händler nicht auslassen, daher streiche ich im folgenden den Namen weg. Folgendes hat sich im Niederbayerischen zugetragen:

Ich habe vor einigen Monaten (Sommer 2010) ein Schwimmernadelventil für meinen /8 bei Mercedes xxxxxx im Ersatzteilverkauf gekauft. Ich war gerade dabei, den Vergaser zu überholen und wollte sicherheitshalber auch eben dieses Teil erneuern.

Nach Wiederanbau des überholten Vergasers lief dieser ständig über, nach längerer Suche konnte das neue Nadelventil als Übeltäter identifiziert werden. Das in der Not (klar, Sonntag) wieder eingebaute alte Nadelventil arbeitete dagegen einwandfrei. Daher entschied ich mich, das alte Nadelventil im Vergaser eingebaut zu lassen und diesen nicht noch einmal unnötig zu öffnen -> never change a running system

Im nächsten Schritt brachte ich das defekte Schwimmernadelventil eine Woche später zurück zu xxxxxx, man wollte sich dann bei mir melden. Nur zufällig fiel mir erst jetzt auf, dass das Thema noch nicht erledigt ist, so dass ich bei xxxxx wieder anrief.

Zu meinen Erstauen bekomme ich die Antwort, dass ich mit dem Fahrzeug vorbeikommen soll, damit das neue Ventil testweise eingebaut werden (wohl bemerkt kostenpflichtig für mich soll der einwandfrei laufende Vergaser aufgemacht werden), sollte sich dann herausstellen, dass das Ventil undicht ist, bekomme ich Ersatz. BITTE????!

Daraufhin schreibe ich an den Leiter von xxxx eine Email und führe obigen Sachverhalt auf. Antwort nach einer Woche ist eben reingekommen:

Sehr geehrter Hr. xxxxx,

ich bitte um Verständnis, dass es einige Tage dauerte um den Vorgang zu prüfen.
Verschiedene Gespräche mit Personen im Haus, Kollegen der Garantie und Kulanzabteilung und Informationen aus dem
Garantiehandbuch war notwendig.

Unten angeführte Regelung wird in diesem Fall angewendet

´Trägt der Kunde eine Beanstandung an einem im Ersatzteil-Barverkauf erworbenen Ersatzteil bzw. -aggregat vor, hat
er einen Anspruch auf Gewährleistung für Material und Lohn, sofern die Reparatur/der Austausch dieses
erneut defekten Ersatzteils bei einem autorisierten Servicepartner/Niederlassung durchgeführt wird.´´

Leider macht es diese Regelung unmöglich, das Teil per Ersatzteilgarantie geltend zu machen.

Wir bitten um Verständnis für unsere grundsätzliche Haltung.


Mit freundlichen Grüßen

Johxxx Hxxxxxxx

xxxxxx GmbH & Co. KG


Was sagt man jetzt dazu. Nach meinen Verständnis habe ich als Endverbraucher ein halbes Jahr Garantie und weitere 1,5 Jahre Gewährleistung, auch für Ersatzteile! Und das darf/kann nicht an irgendwelche Bedingungen geknüpft sein. Oder täusche ich mich da?

Danke schon jetzt für Eure bisherigen Erfahrungen bzw. Einschätzung.

Gruß
Mmickey

Re: kopfkratzErsatzteilkauf bei Mercedes an Bedingungen geknüpft?!
geschrieben von: kristian b (IP-Adresse bekannt)
Datum: 18. Januar 2011 16:26

garantie ist eine sache, die der hersteller geben kann. die bedingungen einer garantieleistung legt der hersteller selber fest, will man eine garantieleistung, muß man sich nach den bedingungen eben dieser garantie richten.
soweit zur garantie.
das was du aber geltend machst, unterliegt natürlich auch der gewährleistung. und diese sagt eben, dass wenn ein neuteil defekt ist, muß der hersteller dafür zwei jahre haften. und erst nach sechs monaten muss der käufer nachweisen, dass der schaden schon vor dem kauf vorhanden war. (verkürzt)
die ersatzleistung kann eine reparatur des teils, ein umtausch, oder eine rückerstattung des geldes sein. welche der drei varianten darf der hersteller entscheiden.

somit darf in deinem fall mercedes das teil überprüfen - darf aber natürlich nicht darauf bestehen, dass es bei dir eingebaut wird für diese prüfung.


über was für einen wert sprechen wir eigentlich? und war das nadelventil offensichtlich undicht (blasprobe)?

kristian-1969-250CE-LPG

http://up.picr.de/14998271iw.gif
Hier geht's zur Restaurierung meines 250CE

Re: kopfkratzErsatzteilkauf bei Mercedes an Bedingungen geknüpft?!
geschrieben von: Mmickey (IP-Adresse bekannt)
Datum: 18. Januar 2011 16:44

Hi Kristian,

genau so habe ich es auch verstanden, nach nur einer Woche sollte dann ja geltende Gewährleistung auf meiner Seite sein.

Es geht um schlappe 31 Euro, mir aber nach dem arroganten Verhalten mehr ums Prinzip. Der Händler hat bisher mit keinem Wort meine Aussage bzg. Defekt bezweifelt noch hat er scheinbar eine Prüfung durchgeführt, wie gesagt will er diese am Fahrzeug selbst durchführen. "Blasprüfung" o.ä. habe ich selbst nicht gemacht.

Gruss
Mmickey



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 18.01.11 16:46.

Re: kopfkratzErsatzteilkauf bei Mercedes an Bedingungen geknüpft?!
geschrieben von: Markus Letzner (IP-Adresse bekannt)
Datum: 18. Januar 2011 17:02

Hallo Mmickey,
also ich finde das eine unglaubliche Geschichte...
ich habe zwar keine Ahnung von der Rechtslage, hätte aber von einem Unternehmen wie Mercedes Benz eine etwas andere Abwicklung erwartet!
In meinen Augen machen die sich ziemlich lächerlich.
Selbst wenn es dort bestehende Regelungen gibt, so gibt es doch immer noch einen
Spielraum im Kulanzverhalten, und von dem war nun überhaupt nichst zu merken.
Ich würde das glaub ich, wie du schon sagst "aus Prinzip" noch nicht auf sich beruhen lassen und es nochmals bei etwas höheren Stellen bei Mercedes versuchen!
Auch wenn´s nur um ein paar Euro geht, so geht´s doch hier mehr um die Sache an sich.

Gruß,
Markus

THE DAILY RUST- Die freie und kostenlose Schrauberzeitschrift im Netz
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Re: kopfkratzErsatzteilkauf bei Mercedes an Bedingungen geknüpft?!
geschrieben von: kristian b (IP-Adresse bekannt)
Datum: 18. Januar 2011 18:18

die frage nach dem wert bezog auch ich eher in blickrichtung mercedes. ich kann auch nicht nachvollziehen, dass die sich wegen 30€ lange "hintenrum greifen" und nicht einfach das geld zurück erstatten...

kristian-1969-250CE-LPG

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Re: kopfkratzErsatzteilkauf bei Mercedes an Bedingungen geknüpft?!
geschrieben von: Silberling (IP-Adresse bekannt)
Datum: 18. Januar 2011 18:31

Moinsen zusammen,

das mit Garantie und Gewährleistung ist alles richtig. Der kostenpflichtige Einbau in Deinen Wagen ist vollkommen kappes. Worauf sich aber alle freien Ersatzteilhändler beziehen ist, dass nur dann Ansprüche geltend gemacht werden können, wenn der Einbau durch eine autorisierte Fachwerkstatt vorgenommen wurde. Ob das rechtens ist, weiß ich nicht. Auch finde ich es sehr verwunderlich, dass sich Dein Händler da quer stellt. Ich würde ihn weiter nerven.

Liebe Grüße

Peter

Re: kopfkratzErsatzteilkauf bei Mercedes an Bedingungen geknüpft?!
geschrieben von: Mmickey (IP-Adresse bekannt)
Datum: 19. Januar 2011 09:35

Super, vielen Dank an Euch. Das bestätigt mich, weiterzumachen. Diese Antwort ist an ihn rausgegangen:

Lieber Herr Haxxxxxxx,

vielen Dank für Ihre Antwort.

So dann richtig verstanden, dass ich als Endverbraucher auf bei Ihnen im Haus gekaufte Ersatzteile grundsätzlich keine Garantie/Gewährleistung habe? Tut mir leid, aber das (!) kann ich nicht glauben. Ergänzung: Mein Rechtsanwalt hat es eben telefonisch bestätigt: Ich habe als Endverbraucher ein halbes Jahr Garantie und weitere 1,5 Jahre Gewährleistung, auch für Ersatzteile! Andere Regelungen sind ungültig, diesem Verbraucherschutzgesetz kann sich auch eine Firma Hxxxxxx nicht entziehen.

Die von Ihnen aufgeführte Regelung

„Trägt der Kunde eine Beanstandung an einem im Ersatzteil-Barverkauf erworbenen Ersatzteil bzw. -aggregat vor, hat er einen Anspruch auf Gewährleistung für Material und Lohn, sofern die Reparatur/der Austausch dieses erneut defekten Ersatzteils bei einem autorisierten Servicepartner/Niederlassung durchgeführt wird.“

trifft zudem doch gar nicht auf mich zu. Ich beanspruche doch lediglich Garantieansprüche für das defekte Ersatzteil, nicht für Material und Lohn. Ebenso handelt es sich nicht um ein „erneut defektes Ersatzteil“, sondern war erstmalig defekt.

Bitte klären Sie das in meinen sprich im Sinne Ihres Kunden. Falls sie das nicht können, bitte ich Sie um den Namen/Email-Adresse Ihres Vorgesetzten bzw. der Geschäftsführung.

Danke und Gruß


Schauen wir mal smile

Gruß
Mmickey



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 19.01.11 09:37.

Re: kopfkratzErsatzteilkauf bei Mercedes an Bedingungen geknüpft?!
geschrieben von: Mmickey (IP-Adresse bekannt)
Datum: 23. Januar 2011 16:11

Ende gut alles gut Autofahrer

Am Freitagvomittag ruft mich der Mitarbeiter von Mercedes Hirschvogel in Straubing an (ich kann nun aufgrund des noch positiven Ausgangs der Thematik nun den Händler benennen) und lässt mich wissen, dass mir das Geld überwiesen wird, obwohl ich kein Recht darauf hätte. Naja, ich habe das dann nicht mehr diskutieren wollen.

Bleibt das komische Gefühl, das man dort wohl keine Ersatzteile mehr kaufen kann. Was will ich mit Ware, die ich selbst nach einer Woche bei Defekt nicht umgetauscht bekomme bzw. das Geld zurück erhalte? rätsel Soll heißen Käufer ohne Rechte?! Dann kaufe ich wohl doch lieber in München (wo man als VDH - Mitglied zusätzlich noch Prozente erhält), im Internet und wenn möglich natürlich in Ornbau oder über die lieben Mercedes-"Kollegen".

Danke Euch für die moralische Unterstützung Danke

Grüsse
Mmickey



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