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Hallo Besucher!
Versicherungsfragen
geschrieben von: Jan (IP-Adresse bekannt)
Datum: 13. November 2011 10:01

Hallo Leute !

Nach langer Zeit wieder einmal eine Meldung von mir ...

Vielleicht kennt sich jemand aus?:

Mein 220 D hat seit Mai keinen TÜV mehr und steht in der Garage heul. Der Wagen ist aber nicht abgemeldet, und die Versicherung läuft auch noch weiter.

1.: Wie lange darf er ohne TÜV sein, ehe ich alles noch einmal komplett neu anmelden oder versichern muß ??

2.: Wenn ich jetzt ein Überführungskennzeichen benötige, reicht dann die aktuell noch laufende Versicherung aus oder muß ich eine extra "Überführungskennzeichen-Versicherung" abschließen ??

Dealnixweiss


Vielen Dank Und Gruß,

Jan

Re: Versicherungsfragen
geschrieben von: Patrice K. (IP-Adresse bekannt)
Datum: 13. November 2011 11:57

Hi,
selbst wenn du dein Auto abmeldest
bleibt die Versicherung meistens bestehen.
Wenn du dir ein Überführungskennzeichen
holst ist das meines Wissens mit einer extra
Versicherung.
Aber wenn dein Wagen Zugelassen ist und Versichert ist
spricht doch eigentlich nix dagegen direkt zur HU zu fahren.
Falls Du kontrolliert wirst kostet es glaub ich 10€ und du musst dein
Wagen mit HU vorführen. Ist dann aber immer noch viel billiger
als ein Überführungskennzeichen.

Gruß
Patrice

Re: Versicherungsfragen
geschrieben von: Jan (IP-Adresse bekannt)
Datum: 13. November 2011 12:51

Hallo Patrice,

vielen Dank für die Antwort;
Daran habe ich auch schon gedacht. Aber was ist mit dem Versicherungsschutz, wenn der TÜV abgelaufen ist ? Leistet die Versicherung, falls es zur Karambolage ohne TÜV kommt ??

Wenn das keine Rolle spielt, würde es mir Einiges erleichtern !

Gruß,

Jan

Re: Versicherungsfragen
geschrieben von: fritz_haarmann (IP-Adresse bekannt)
Datum: 13. November 2011 13:35

Hallo, Jan!

Wenn Du einen Termin beim TÜV hast, darfst Du dort hin fahren - auf direktem Wege. Dies war die Aussage eines Polizisten, als ich mal einen eben auf so einen Fall angesprochen habe.
(Auto angemeldet und ohne Tüv, stand auf Privatgelände und hat ansonsten nicht am Verkehr teilgenommen)
Allerdings, einen rechtsverbindlichen Fall bzw. Urteil kann ich Dir nicht nennen.

Der Gleiche Fall tritt übrigens ein, wenn Du ein nicht angemeldetes Auto zur Zulassungsstelle bewegen willst. Du mußt alles haben, Versicherung, TÜV etc. und direkt zur Zulassungstelle fahren. Hintergrund: Du bezahlst für den *ganzen* Tag der Anmeldung. (Aussage bei meinem Anruf in der Zulassungsstelle Rastatt Ende letzter Woche).


Viele Grüße,




Prost und viele Grüße,

Birgit Kraft

früher F...H...




Braune Schrift: Geschrieben von zuhause.
Schwarze Schrift: Geschrieben von unterwegs. (meistens jedenfalls)



Re: Versicherungsfragen
geschrieben von: kristian b (IP-Adresse bekannt)
Datum: 14. November 2011 11:44

hallo jan,

der versicherungsschutz besteht selbstverständlich weiter, auch wenn der tüv abgelaufen ist.
einschränkungen des versicheurngsschutzes gibt es nur dann, wenn man grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch handelt (bewusst mit defekter bremse fahren). beides muß nachgewiesen werden und beides gilt auch unabhängig vun einer abgelaufenen HU.

allerdings bist du laut gesetz verpflichtet, das fzg. immer rechtzeitig zur HU vorzustellen, solange es zugelassen ist. da spielt es auch keine rolle wo das auto steht! garage, privatgrund, alles egal. durch die zulassung besteht die möglichkeit das fahrzeug im straßenverkehr zu bewegen, also muß auch eine gültige HU vorliegen. wenn es also ganz blöd kommt, du wirst auf dem weg zum tüv angehalten und triffst auf einen sehr strengen ordnungshüter, kann dieser ein bußgeldverfahren einleiten (höhen abhängig von dauer der abgelaufenen HU siehe bußgeldkatalog)! es gab schon fälle, bei denen jemand ein fzg. still gelegt hat und die zulassungsstelle das bußgeldverfahren eingeleitet hat - obwohl das fzg. nachweisbar seit jahren in einer halle stand und nicht bewegt wurde.
trotz allem würde ich mir einen (schriftlichen) termin vor der fhart dort hin holen - gutmütigen ordnungshütern kann das genügen.



fritz_haarmann schrieb:
-------------------------------------------------------
> Der Gleiche Fall tritt übrigens ein, wenn Du ein
> nicht angemeldetes Auto zur Zulassungsstelle
> bewegen willst. Du mußt alles haben, Versicherung,
> TÜV etc. und direkt zur Zulassungstelle fahren.
> Hintergrund: Du bezahlst für den *ganzen* Tag der
> Anmeldung. (Aussage bei meinem Anruf in der
> Zulassungsstelle Rastatt Ende letzter Woche).
>
>
> Viele Grüße,
>


auch damit sollte man vorsichtig sein. normalerweise sind soclhe fahrten nur dann erlaubt, wenn dem fzg. schon ein kennzeichen erteilt wurde (vorläufig) oder ein auf das fzg.(!) reserviertes kennzeichen (vorübergehende stilllegung) vorhanden ist. denn das auto muß immer identifizierbar sein. sagt eine zulassungsstelle etwas anderes ("kein kennzeichen nötig"), würde ich mir das schriftlich (per fax) bestätigen lassen.

LG

kristian-1969-250CE-LPG

http://up.picr.de/14998271iw.gif
Hier geht's zur Restaurierung meines 250CE

Re: Versicherungsfragen
geschrieben von: michael aus köln (IP-Adresse bekannt)
Datum: 14. November 2011 21:08

Hallo

Also TÜV überziehen kostet:

von 4 bis zu 8 Monaten: 1 Punkt in Flensburg , 40 Euro

mehr als 8 Monate: 2 Punkte in Flensburg, 75 Euro

Insofern gilt es die Knolle zu vermeiden.

Wenn du einen Unfall hast auf dem Weg zum TÜV, sollte die Versicherung durchaus noch haftbar sein. Man wird aber vermutlich versuchen einen Zusammenhang zwischen dem Unfall und der Zustand des Autos herzustellen. Insofern wird es kritisch, wenn das Auto technische Mängel hat. Wenn nicht müßte die Versicherung wohl zahlen.

Aber es ist natürlich auch denkbar, dass die Versicherung andere Hebel findet (z.B. keine Betriebserlaubniss für das Fahrzeug, weil kein TÜV) nicht zu zahlen. Dann wären die Folgen unabsehbar für dich.
Du begibst dich also bestimmt in unsicheres juristisches Terrain.

Ich persönlich würde, wenn das Auto technisch gut ist, einen nahegelegen TÜV wählen und dann so hinfahren. Aber man vermeidet viel Ärger, wenn man den Wagen auf einen Anhänger läd, oder eine rote Nummer (rund 100 Euro) besorgt...

Ne schöne Jrooß

Michael

Re: Versicherungsfragen
geschrieben von: kristian b (IP-Adresse bekannt)
Datum: 15. November 2011 11:48

> Aber es ist natürlich auch denkbar, dass die
> Versicherung andere Hebel findet (z.B. keine
> Betriebserlaubniss für das Fahrzeug, weil kein
> TÜV) nicht zu zahlen. Dann wären die Folgen
> unabsehbar für dich.
> Du begibst dich also bestimmt in unsicheres
> juristisches Terrain.


hallo michael,

mit allem anderen hattest du so weit recht smile, aber bitte, bitte, bitte verbreite nicht mehr das zitierte! eigentlich in allen kfz-foren liest man immer wieder, dass eine erloschene betriebserlaubnis quasi sofort zum verlust jeglichen versicherungsschutzes führt. die ist aber ganz einfach falsch. denn wie du schon selber richtig schriebst, muß eine kausalität zwischen unfall und der defekt am fahrzeug bestehen, darüber hinaus muß aber auch noch grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurden sein.

beispiel: fahre ich mit völlig verschlissenen reifen, handel ich grob fahrlässig und der versicher kann mich in regress nehmen, sollte ein schaden nachweislich durch diese abgefahrenen reifen entstanden sein. der regress ist hier aber auf 5000€ begrenzt. WICHTIG, der geschädigte erhält sein geld vom versicherer und letzterer holt es sich von mir zurück.
hat der schaden allerdings nichts mit den abgefahrenen reifen zu tun (beispiel spurwechsel-unfall), kann ich auch nicht in regress genommen werden.

das ganze gilt für die haftpflichtversicherung. bei der kasko sieht es etwas anders aus.

kristian-1969-250CE-LPG

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Re: Versicherungsfragen
geschrieben von: michael aus köln (IP-Adresse bekannt)
Datum: 15. November 2011 14:05

Hallo Kristian

Ich denke auch, dass das nicht so einfach wäre für die Versicherung. Ich wollte nur andeuten, dass es vielleicht Hebel gibt, die man nicht ahnt und die einem ganz schön Probleme bringen können. Wer weiß, was die da noch für juristische Fallstricke drehen können...

Ich würde sowas dann einem fähigen Anwalt übergeben und bin mir recht sicher, dass man da wieder rauskommt.


Aber, mit einem Unfall in dieser Lage, wird es immer Generve geben...

Insofern würde ich keinen Km unnötig so fahren, sondern auf direktem Wege zum nächsten Tüv oder Dekra Betrieb.

Ne schöne Jrooß

Michael



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 15.11.11 14:08.

Re: Versicherungsfragen
geschrieben von: kristian b (IP-Adresse bekannt)
Datum: 15. November 2011 14:12


Re: Versicherungsfragen
geschrieben von: Jan (IP-Adresse bekannt)
Datum: 17. November 2011 06:48

Hallo !

Vielen Dank für die Antworten -- ich mache es ohne rotes Kennzeichen --> mit Termin bei der Werkstatt.

Viele Grüße !

Jan

Re: Versicherungsfragen
geschrieben von: Ralle (IP-Adresse bekannt)
Datum: 17. November 2011 13:23

fritz_haarmann schrieb:

> Der Gleiche Fall tritt übrigens ein, wenn Du ein
> nicht angemeldetes Auto zur Zulassungsstelle
> bewegen willst. Du mußt alles haben, Versicherung,
> TÜV etc. und direkt zur Zulassungstelle fahren.
> Hintergrund: Du bezahlst für den *ganzen* Tag der
> Anmeldung. (Aussage bei meinem Anruf in der
> Zulassungsstelle Rastatt Ende letzter Woche).


Hatte selbiges bei meiner Vespa:

Aussage von TÜV und Zulassungsstelle:
1. Ich musste zur Zulassungsstelle und ein Kennzeichen beantragen.
2. Kennzeichen wurde gepresst, es kamen dann aber keine Stempel drauf
3. Ich bekam von der Zulassungstelle einen Schrieb, mit dem ich dann zum TÜV fahren durfte und nachher zur Zulassungsstelle.

Das Fahrzeug ohne diesen Schrieb und ohne Kennzeichen durfte ich nicht bewegen.

Allerdings trifft das ja hier auch nicht zu smile

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-- leider verkauft: W115 220D in DB 050 gebaut am 6.6.69 als 75204. 220D --
"Mit einem 200 D fährt man nicht, obwohl er langsam ist, sondern gerade weil er langsam ist."



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