Datum: 14. November 2011 11:44
hallo jan,
der versicherungsschutz besteht selbstverständlich weiter, auch wenn der tüv abgelaufen ist.
einschränkungen des versicheurngsschutzes gibt es nur dann, wenn man grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch handelt (bewusst mit defekter bremse fahren). beides muß nachgewiesen werden und beides gilt auch unabhängig vun einer abgelaufenen HU.
allerdings bist du laut gesetz verpflichtet, das fzg. immer rechtzeitig zur HU vorzustellen, solange es zugelassen ist. da spielt es auch keine rolle wo das auto steht! garage, privatgrund, alles egal. durch die zulassung besteht die möglichkeit das fahrzeug im straßenverkehr zu bewegen, also muß auch eine gültige HU vorliegen. wenn es also ganz blöd kommt, du wirst auf dem weg zum tüv angehalten und triffst auf einen sehr strengen ordnungshüter, kann dieser ein bußgeldverfahren einleiten (höhen abhängig von dauer der abgelaufenen HU siehe bußgeldkatalog)! es gab schon fälle, bei denen jemand ein fzg. still gelegt hat und die zulassungsstelle das bußgeldverfahren eingeleitet hat - obwohl das fzg. nachweisbar seit jahren in einer halle stand und nicht bewegt wurde.
trotz allem würde ich mir einen (schriftlichen) termin vor der fhart dort hin holen - gutmütigen ordnungshütern kann das genügen.
fritz_haarmann schrieb:
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> Der Gleiche Fall tritt übrigens ein, wenn Du ein
> nicht angemeldetes Auto zur Zulassungsstelle
> bewegen willst. Du mußt alles haben, Versicherung,
> TÜV etc. und direkt zur Zulassungstelle fahren.
> Hintergrund: Du bezahlst für den *ganzen* Tag der
> Anmeldung. (Aussage bei meinem Anruf in der
> Zulassungsstelle Rastatt Ende letzter Woche).
>
>
> Viele Grüße,
>
auch damit sollte man vorsichtig sein. normalerweise sind soclhe fahrten nur dann erlaubt, wenn dem fzg. schon ein kennzeichen erteilt wurde (vorläufig) oder ein auf das fzg.(!) reserviertes kennzeichen (vorübergehende stilllegung) vorhanden ist. denn das auto muß immer identifizierbar sein. sagt eine zulassungsstelle etwas anderes ("kein kennzeichen nötig"), würde ich mir das schriftlich (per fax) bestätigen lassen.
LG
kristian-1969-250CE-LPG
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