Datum: 19. Januar 2015 11:35
Moin Moin !
Zitat:
Habe mal gelesen, daß man diese Zusatzblinkleuchte heute nicht mehr braucht
Hat man noch nie gebraucht ! Was man immer schon und selbstverständlich auch heute noch braucht, ist eine Anzeige der Funktionsfähigkeit der Blinker.
Wie diese beschaffen sein muss , darüber lässt sich die StVZO nicht genauer aus.
Bedeutet , sie kann sowohl optisch als auch akustisch sein. Es muss also der Ausfall eines Blinkers angezeigt werden.Das kann ein Piepen sein (gerne bei diesen billigen Nachrüstdingern mit Relais im Kofferraum) , ein Klopfen ( Z.B: bei Citroens Ente) , eine Kontrolleuchte . Letztere ist die häufigste Variante.
Auch dabei gibt es wieder Unterschiede , manche Kontrolleuchten blinken bei Ausfall einer Blinkerbirne schneller , andere in diesem Fall gar nicht.
Da nun die Kontrolleuchte weder über Augen noch Hirn verfügt ,aber trotzdem erkennen muss ,ob eine Blinkerbirne ausgefallen ist ,nimmt man einfach den Strom ,der über das Relais fliesst, als Kriterium.
Üblicherweise vefügt ein Fzg über 2 21 Watt Birnen pro Seite. Also fliessen bei 12 V und intakten Blinkern ca. 3,5 A über das Relais. Bei Ausfall einer Birne logischerweise nur die Hälfte. Je nach Bauart des Relais wird in diesem Fall entweder die Kontrolleuchte gar nicht mehr angesteuert oder es ändert sich auffällig die Frequenz des Blinkens und damit auch die der Kontrolleuchte.
Jetzt kommt die Möglichkeit des wahlweisen Anhängerbetriebes dazu. Üblicherweise muss das Relais jetzt 3 21 W Birnen versorgen.
Selbst wenn das Relais das auf Dauer aushält ,kann es sein ,dass die Frequenz sich ändert. Das wäre unzulässig. Auch muss das Relais "erkennen" ,dass ein Anhänger montiert ist ,wenn es die Frequenz unter verschiedenen Lastzuständen gleich halten soll , aber auf Ausfall einer vorhandenen Last durch Frequenzänderung reagieren soll.
Das wird tatsächlich so bei neueren Fzgen gemacht ,es wird z.B. über das Bremslicht des Anhängers ein sehr kleiner Strom geschickt ,daran wird erkannt ,ob ein Anhänger angekuppelt ist oder nicht, danach wird die Frequenz bestimmt. Diese Relais kommen deswegen mit nur einer Kontrolleuchte aus !
Im /8 und allgemein früher ,aber eben auch bei Nachrüstungen war und ist es üblich , auf diese Anhängererkennung zu verzichten. Stattdessen wird eine zweite Kontrolleuchte verbaut und man vertraut darauf ,dass der Fahrer schon wissen wird ,ob er einen Anhänger dran hat oder nicht.
Ich vermute mal ,dass für die meisten das noch zutrifft , aber genauso ,wie auch die Frage und alle bisherigen Antworten zeigen ,weiss eben (fast) keiner, was es mit dieser zweiten Lampe auf sich hat !
Entgegen üblicher Meinung überwacht diese Lampe nicht den Anhänger !
Sondern sie ersetzt ,sobald ein Anhänger angeschlossen ist ,die serienmässige Kontrolleuchte der Blinker !
Sogar die Relais ,die eine Anhängererkennung haben und mit Frequenzänderung bei Ausfall reagieren , können nicht erkennen ,das die Blinkerbirne des Anhängers ausgefallen ist ! Erst recht können dies die älteren Systeme mit der zweiten Leuchte nicht !
Beide Systeme erkennen nur ,dass am Einzelfzg oder Zug eine Birne ausgefallen ist ,nicht aber wo oder welche.
Soweit meine technischen und rechtlichen Ausführungen , kurz noch zur Ausgangsfrage :
Das kombinierte Blink/Warnblink/Anhängerrelais vom /8 ist das Genialste, einfachste und zuverlässigste System ,welches wohl mal in irgendein Fzg eingebaut wurde. Ich habe es in viele markenfremde Fzge eingebaut im Zuge von Oldtimerrestaurationen, wer mal versucht hat , eine Warnblinkanlage bei einem Fzg mit AHK nachzurüsten ,weiss sicherlich auch warum.
Schon aus Gründen der Zuverlässigkeit und Originalität käne deswegen für mich nichts anderes in Frage.
MfG Volker