Datum: 29. April 2012 08:15
Hallo Tord,
danke für diese Info ! Das beruhigt mich ungemein !
( In der Hoffnung, daß nichts passiert, denn original ist er nur einmal )
Elbkind schrieb:
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> > Für eine H Kennzeichen Versicherung ist doch
> ein
> Kurzgutachten erforderlich.
>
> Das wird die gegnerische Vericherung als
> Grundlage
> sehen wollen.
>
> Dies ist zum Glück nicht der Fall. Ausschlaggebend
> für die Ermittlung des Zeitwertes und des
> möglichen Reparaturumfangs ist tatsächlich das
> Gutachten, welches jetzt vom Gutachter erstellt
> wird. Umso wichtiger ist ein auf diesem Gebiet
> erfahrener Gutachter der auch vernünftig mit dem
> Rechtsanwalt und der Werkstatt kommuniziert.
>
> Bei Oldtimern kommt im allgemeinen die 130% Regel
> zum tragen, d. h. der Reparaturwert darf bis zu
> 130% des Zeitwertes betragen.
>
> Bei meinem oben geschilderten Unfall wurde der
> Zeitwert vom Gutachter auf 8000 Euro festgelegt,
> die Reparaturkosten haben etwa 9900 Euro betragen.
> Die gegnerische Versicherung hat zwar zwei mal
> versucht, die ermittelten Reparaturkosten zu
> kürzen, dank des kompetenten Gutachters und des
> Anwalts konnte jedoch nur ein unbedeutender Betrag
> vom Gutachten gekürzt werden.
> Da die gegnerische Versicherung die Reparatur
> durch ihre Gegengutachten und andere Zweifel
> mehrfach verzögert hat, konnte mein Anwalt nach
> erfolgter Reparatur noch eine erhebliche
> Ausfallsentschädigung durchsetzen, welche seitdem
> mein Sparkonto schmückt
.
>
> Also: Unbedingt Anwalt!
>
> Falls du noch Fragen hast, darfst du mich gerne
> jederzeit kontaktieren, Volker. Ich habe in den 3
> Monaten Reparatur nach dem Unfall viel über die
> Materie gelernt, denke ich
>
> Beste Grüße aus Hamburg,
> Tord
Beste Grüße, Fo !
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