Ratgeber bei Unfall mit Fremdverschulden

Aus /8-KnowHow

Version vom 09:31, 6. Mai 2012 bei Helmut 230.6 (Diskussion | Beiträge)
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Auch unsere /8-er fahren unter dem Risiko, dass ihnen mal jemand schuldhaft in das Auto fährt und der geliebte /8er schwere Karosserieschäden erleidet. Z.B: Heckschaden, Kofferraum geht nicht mehr zu, Kofferraumboden hat einen Knick, das Seitenteil hinten auf der Beifahrerseite ist eingeknickt. Der Tank hat eine dicke Beule – und evtl. ist auch noch die Karosserie verzogen und die Spurtreue hinüber.

Der bislang stolze Besitzer leidet dann sehr, stellt sich doch die Frage, ob sich eine Reparatur des Schadens noch lohnt, die gegnerische Versicherung die Schadensbehebung auch bezahlt, oder ob es sich im Versicherungs-Latein und einen „wirtschaftlichen Totalschaden“ handelt.

Aus diesem Tread wurde aus den zahlreichen Beiträgen ein Extrakt der Erfahrungen und erfolgreichen Ratschläge der beteiligten Forumskollegen zusammengestellt.

Eines vorweg:
Bei konsequenter Vorgehensweise besteht durchaus Hoffnung, dem heiß geliebten /8-er ein zweites Leben auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu ermöglichen. Wobei die gegnerische Versicherung dann die Kosten des Gutachters, die Instandsetzung und die Anwaltskosten bezahlen muss – unter Umständen auch noch die Nutzungsausfalls-Entschädigung.

Dazu braucht es aber unbedingt:

  • Bemessung des Wertes des /8-ers vor dem Unfall durch einen Gutachter
  • Eine umfassende Schadensermittlung durch den Gutachter
  • Die Ermittlung des voraussichtlichen Reparaturumfanges und dessen Kosten
  • Die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur Vertretung Deiner Interessen

Im Einzelnen:

1) Wert- und Schadensermittlung

Erste Pflicht ist es, einen guten, Oldie-erfahrenen Gutachter einzuschalten.
Diesen Gutachter sollte man unbedingt selbst auswählen – und sich nicht von der generischen Versicherung aufoktroyieren lassen. Am besten einen, der auch für Classic-Data Oldtimerbewertungen macht, denn nur solch einer wird den Wert des Autos vor dem Unfall richtig bewerten - und damit auch die maximalen Reparaturkosten realistisch einschätzen können! Das jeweils aktuelle Sonderheft Oldtimer-Preise von Oldtimer-Markt ist dabei schon mal ein guter Anhaltspunkt.
Einschlägige Gutachter findet man z.B. hier: Gutachter

2) Thema Wagenwert und Reparaturgrenzen

Normalerweise ist der Gesamtwert des Wagens die Grenze, bis wohin die gegnerische Versicherung bezahlt.
Also, wenn das Auto 10.000 Euro wert ist, die Instandsetzung aber 12.000 Euro kosten würde, handelt es sich um einen sogenannten „wirtschaftlichen Totalschaden.“ Man erhält die 10.000 Euro, aber nicht mehr.

Sonderfall Oldtimer: Bei einem Oldtimer gibt es aber Bedingungen, unter denen diese Regel außer Kraft gesetzt werden kann.
Wenn nämlich das Fahrzeug als "Lieberhaberfahrzeug" bewertet wird, hat man einen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten, auch wenn sie den Wagenwert übersteigen. Bei Oldtimern kommt dabei im allgemeinen die 130% Regel zum tragen, d. h. der Reparaturwert darf bis zu 130% des Zeitwertes betragen.

Dass das Auto ein Liebhaberstück ist, muss sinnvoll belegt werden.
Je länger man den Wagen besitzt und je besser sein Erhaltungs- und Pflegzustand ist, umso höher sind die Erfolgschancen dazu.
Aber es gibt sicher noch mehr Möglichkeiten, den Liebhaberstatus darzustellen. Hier ist der pfiffige Anwalt gefragt!

Man sollte mit seinem Gutachter im Gespräch bleiben.
Die Relation von Schadenssumme und Restwert ist eine wichtige Größe, bei welcher der Gutachter einigen Spielraum hat.
Da sollte man im Zweifel erst mit dem Anwalt reden, und dann den Gutachter noch mal kontaktieren.

Ausschlaggebend für die Ermittlung des Zeitwertes und des möglichen Reparaturumfangs ist tatsächlich das Gutachten, welches vom Gutachter erstellt wird. Umso wichtiger ist ein auf diesem Gebiet erfahrener Gutachter, der auch vernünftig mit dem Rechtsanwalt und der Werkstatt kommuniziert.

Insofern ist ein gutes Zusammenspiel zwischen einem selbst, dem Gutachter der Werkstatt und dem Rechtsanwalt eine wichtige Erfolgsgröße.

3) Rechtsanwalt einschalten

Sämtliche Erfahrungen unser unfallgeschädigten Forumskollegen bestätigen, dass man zur Vertretung der eigenen Interessen SOFORT und UNBEDINGT einen Rechtsanwalt beauftragen soll.
Dieser Anwalt sollte dann ausschließlich mit der gegnerischen Versicherung kommunizieren, denn bei Versicherungsvorgängen kann ein vom Laien formuliertes Statement sofort und unnachgiebig zur Abwehr von Forderungen genutzt werden.

Es sollte auch ein in Verkehrs- und Unfallsrecht-erfahrener Anwalt ausgewählt werden; dieser sollte auch Oldtimer-spezifische Erfahrungen mitbringen.

Zur Anwaltsfindung kann man den Gutachter fragen, ob er einen geeigneten kennt. Ein Anruf beim ADAC kann auch helfen. Es gibt auch Anwaltskammern, die Auskunft geben.

Wenn man eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, kann man auch versuchen, darüber einen Anwalt zu beauftragen.
Bedenke aber: Eigentlich braucht es die eigene Rechtsschutzversicherung nicht, denn es liegt ja Fremdverschulden vor.

Der Glaube, „Ich probier’s erst mal ohne Anwalt, dann spart ja auch die generische Versicherung und wird mir deshalb entgegenkommen“, ist zwar edel aber leider naiv. Versicherungen ticken anders!

Zitat eines Geschädigten:Bei meinem oben geschilderten Unfall wurde der Zeitwert vom Gutachter auf 8.000 Euro festgelegt, die Reparaturkosten haben etwa 9.900 Euro betragen. Die gegnerische Versicherung hat zwar zwei mal versucht, die ermittelten Reparaturkosten zu kürzen, dank des kompetenten Gutachters und des Anwalts konnte jedoch nur ein unbedeutender Betrag vom Gutachten gekürzt werden. Da die gegnerische Versicherung die Reparatur durch ihre Gegengutachten und andere Zweifel mehrfach verzögert hat, konnte mein Anwalt nach erfolgter Reparatur noch eine erhebliche Ausfallsentschädigung durchsetzen.''


Innerhalb dieses umfangreichen Threads untermauern u.a. diese Beiträge das oben Gesagte.

Erfahrung 1

Erfahrung 2

Besten Dank an die Beiträge aller beteiligten Forumskollegen, die diese Zusammengassung ermöglichte!


Erstellt von: Helmut 230.6 09:31, 6. Mai 2012 (UTC)

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