Datum: 26. Mai 2008 00:28
Moin Thorsten,
ok - hast Recht, 1974...
An meiner Aussage ändert das aber nichts. Dann ist es eben der Schalter mit der GRÜNEN Kontrolleuchte, und der ist ohnehin Bestandteil der /8-ABE. Genauso wie die dazugehörige Nebelschlussleuchte, die seinerzeit ab Werk gegen Aufpreis montiert wurde.
Strenggenommen müsste man also nur dann zum TÜV, wenn eine andere NSL als die originale ein- (bzw. eher an-)gebaut wird. Aber mal ganz ehrlich: welcher TÜV-Prüfer oder Polizist weiß schon, wie eine originale Nebelschlussleuchte vom /8 aussieht? Vermutlich rot beleuchtet...
So lange das Teil mit dem normalen Lichtschalter eingeschaltet wird, würde ich da nichts eintragen lassen. Merkt eh' keiner.
Gruß
Volker