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Mercedes Benz /8


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Öffentliches Forum 
Hallo Besucher!
Nebelrücklicht TÜV ?
geschrieben von: Jan (IP-Adresse bekannt)
Datum: 25. Mai 2008 21:58

Hallo und guten Abend,

weiß jemand, ob man ein erstmalig neu installiertes Nebelschlußlicht beim TÜV vorführen und als technische Änderung am Fahrzeug irgendwie eintragen oder "anmelden" lassen muß ?

Deal


Danke für kurze oder lange Antworten-

Gruß

Jan

Re: Nebelrücklicht TÜV ?
geschrieben von: w114-280E (IP-Adresse bekannt)
Datum: 25. Mai 2008 22:21

Hallo,
wenn es eine ABE gibt, dann auf alle Fälle nicht!
Gruß
Michael

Re: Nebelrücklicht TÜV ?
geschrieben von: Volker G. (IP-Adresse bekannt)
Datum: 25. Mai 2008 23:19

Hallo Jan,

wenn ich Deinen Avatar richtig deute, hast Du eine späte Zweitserie? Dann ist die Nebelschlussleuchte schon Bestandteil Deiner ABE, und Du musst nichts nachtragen lassen. Schau' mal in Deine Fahrzeugpapiere:

Sofern Du auch schon den Lichtschalter mit der orangenen Kontrolleuchte (ab Sommer 1975) hast, sollte in Deinem Fahrzeugschein dasselbe stehen wie in meinem, nämlich: "GELB.KONTROLL.B.NEBELSCHLUSSL."

Heißt im Klartext: so lange mit Deiner Nebelschlussleuchte eine gelbe Kontrolleuchte (idealiter im Lichtschalter) leuchtet, ist alles schon vom KBA abgesegnet.

Gruß
Volker

Re: Nebelrücklicht TÜV ?
geschrieben von: Thorsten Weiss (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. Mai 2008 00:09

Servus Volker,

Zitat:
wenn ich Deinen Avatar richtig deute, hast Du eine späte Zweitserie?

Ein Blick in Jan´s Profil verrät, daß er einen 220D aus ´74 besitzt klugscheiss
Somit nix bel. Schalter. Schalter muß umgebaut werden, Kabel dran, Lampe dran, und wenn - wie Michael schon geschrieben hat - eine ABE dabei ist, freut sich der TÜV! Aber extra eintragen würd ich das nicht. Evtl. vorher bei der TÜV-Stelle des geringsten Mißtrauens nachfragen.

Grüße, Thorsten
--------------------------------
www.mb-w115.de
vdh-Stammtisch München
https://images.spritmonitor.de/210261.png

Re: Nebelrücklicht TÜV ?
geschrieben von: Volker G. (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. Mai 2008 00:28

Moin Thorsten,

ok - hast Recht, 1974...Morgäääähn!

An meiner Aussage ändert das aber nichts. Dann ist es eben der Schalter mit der GRÜNEN Kontrolleuchte, und der ist ohnehin Bestandteil der /8-ABE. Genauso wie die dazugehörige Nebelschlussleuchte, die seinerzeit ab Werk gegen Aufpreis montiert wurde.

Strenggenommen müsste man also nur dann zum TÜV, wenn eine andere NSL als die originale ein- (bzw. eher an-)gebaut wird. Aber mal ganz ehrlich: welcher TÜV-Prüfer oder Polizist weiß schon, wie eine originale Nebelschlussleuchte vom /8 aussieht? Vermutlich rot beleuchtet...klugscheiss

So lange das Teil mit dem normalen Lichtschalter eingeschaltet wird, würde ich da nichts eintragen lassen. Merkt eh' keiner.

Gruß
Volker

Re: Nebelrücklicht TÜV ?
geschrieben von: Jan (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. Mai 2008 08:48

Also,

ich habe den Lichtschalter mit der gelben Kontrollleuchte, und der steht auch in der Zulassung. Das Nebellicht ist ein altes Chromteil von Hella, zu dem ich aber sonst keine Unterlagen habe.
Laut Aufkleberchen soll eine 18W-Soffittenbirne rein. Ich glaube, es sollten heutzutage eher 21W sein und hab schon im Internet solche Soffitten gefunden.

Ich glaub, der TÜV muß das alles nicht so genau wissen.


Gruß,

Jan

2 versionen:
geschrieben von: RK (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. Mai 2008 09:02

morgeen die heerren smile

es gab sie in häßlich und noch häßlicher - habe vor jahren mal einen '70 200 aus belgien geschlachtet (wo NSL pflicht war und ist), da gab's noch diesen doofen grünen zugschalter in der mittelkonsole weswegen ich mit der eigentlich passenden lenkradautomaticmittelkonsole bis heute nix anfangen kann spinn

nachrüsten würe ich sowas in keinem fall...

Re: Nebelrücklicht TÜV ?
geschrieben von: michael aus köln (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. Mai 2008 13:27

Also zum TÜV Fahren würde ich dafür nun wirklich nicht!

Wichtig ist aber, dass du die Lampe richtig montierst. Sie gehört unter die Stoßstange, nicht oben drauf.

Ne schöne Jrooß

Michael

Re: Nebelrücklicht TÜV ?
geschrieben von: Jan (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. Mai 2008 13:41

Schon geschehen - es sind extra zwei Montagelöcher vorgesehen schräg rechts über dem Auspuff.

Das ganze sieht allerdings zugegebenermaßen etwas gewöhnungsbedürftig aus ...


Gruß,

Jan

Re: Nebelrücklicht TÜV ?
geschrieben von: Lars (IP-Adresse bekannt)
Datum: 27. Mai 2008 02:22

Hallo!

Bei meinem war sie an der Stoßstange montiert! Weiß jetzt leider nicht mehr wie! Jedenfalls gehört sie Original nach unten, obwohl viele diese nach oben montieren!

Mir ist es egal, ob der Tüv sich darüber beschwert, ob das muß oder nicht! Würde dann einfach sagen, warum braucht man das überhaupt, wenn sich sowieso keiner dran hält an die 50 Kmh! Teilweise rauschen die mit über 180 Sachen an einem vorbei und haben die Lampen an!

Da sollte man es elektronisch regeln das Auto, so dass man gar nicht schneller fahren kann! Aber dann rauschen sie alle ohne vorbei!

Gruß Lars

P.s.: Wenn, dann unten montieren an der Stoßstange!



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