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Hallo Besucher!
welche Anhängelast ist maßgebend?
geschrieben von: Tommy59 (IP-Adresse bekannt)
Datum: 30. März 2022 00:54

Hallo!
Welche Anhängelast ist maßgebend;
die im Fahrzeugschein (1500 kg)
oder die auf dem Typenschild der AHK (1900 kg)?
Gruss, Tommy

www.Thomas-Klein-Essen.de

Re: welche Anhängelast ist maßgebend?
geschrieben von: michael aus köln (IP-Adresse bekannt)
Datum: 30. März 2022 08:08

Hallo

Die kleinere beschränkt alles.

Wenndein Radio nur Monoo kann, spielt es auch nur Mono, auch wenn du
Super Stereo Boxen dran hängst...

Michael



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 30.03.22 08:10.

Re: welche Anhängelast ist maßgebend?
geschrieben von: T-Modell (IP-Adresse bekannt)
Datum: 30. März 2022 08:32

michael aus köln schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo
>
> Die kleinere beschränkt alles.
>
> Wenndein Radio nur Monoo kann, spielt es auch nur
> Mono, auch wenn du
> Super Stereo Boxen dran hängst...
>
> Michael

Der war gut hüpf-freu ... ich hatte mich mit dem Thema beschäftigt; die Info, die ich bekommen habe: maximal 1500kg beim /8, für Tiertransporte (z. B. Pferde) bis 1900kg. War wohl damals eine Sonderregelung. Ohne Bumbum.

Beste Grüße
Thomas

Re: welche Anhängelast ist maßgebend?
geschrieben von: Tommy59 (IP-Adresse bekannt)
Datum: 30. März 2022 09:34

Das heisst, ich darf nur Pferde bis 1900 kg transportieren,
ein Auto auf dem Trailer nur bis 1500 kg?

www.Thomas-Klein-Essen.de

Re: welche Anhängelast ist maßgebend?
geschrieben von: T-Modell (IP-Adresse bekannt)
Datum: 30. März 2022 09:46

So habe ich das verstanden; Auto auf dem Trailer bis 1500kg ist dann sowieso sinnlos, außer Du hast einen alten Polo oder Golf. Deshalb habe ich es gelassen.

Thomas

Re: welche Anhängelast ist maßgebend?
geschrieben von: schreyhalz (IP-Adresse bekannt)
Datum: 30. März 2022 10:04

Moin Moin !

Zitat:
die Info, die ich bekommen habe: maximal 1500kg beim /8, für Tiertransporte (z. B. Pferde) bis 1900kg. War wohl damals eine Sonderregelung. Ohne Bumbum.

Nein , es gab eine offizielle Regelung.

Alle /8 mit normaler Werkskarosse wurden mit 1200 kg Anhängelast ausgeliefert.
Mercedes war damals extrem übervorsichtig und versuchte , höhere Anhängelasten auf andere Modellreihen (S-Klasse) zu verschieben.

Man konnte aber beim Mercedes Kundendienst eine Freigabe erhalten , mit der man bei einer Prüfstelle die Anhängelast erhöhen konnte und diese dann bei der Zul.stelle in den Papieren vermerken lassen.

dazu musste man die Fzg-daten mitteilen und die Art des Anhängers , am besten mit genauen Anhängerdaten.
dann bekam man die Freigabe , diese beinhaltete ausser allgemeinen Hinweisen wie Verlust der Garantie für den Antriebsstrang auch Hinweise für den Anhänger (möglichst mit Stossdämpfern und mit möglichst langer Deichsel) eine Auflistung der verschiedenen Typen der Baureihe mit den Angaben zur möglichen Auflastung.

Das war bei allen serienmässigen Werkskarosserien 1500 kg , je nach Motorisierung und Getriebe konnten zusätzliche Einschränkungen der max. befahrbaren Steigung dazu kommen .

Nur für 6-Zylinder und nur für Pferdesportanhänger und Trailer für Fzge zu Sportzwecken bekam man auch 1900 kg , (beim 123 war auch der 300D in dieser Gruppe , beim 300D /8 weiss ich es nicht).

Für Fzge mit Sonderaufbauten oder verlängertem Radstand gab es grundsätzlich keine Auflastung.

Inoffiziell aber konnte man auch einen 200D/8 mit 1900 Kg Anhängelast bestellen und bekam den auch , aber nur ab Werk als Neufzg mit werksseitiger Anhängekupplung. Hatten viele Landwirte.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen , dass ein 200D /8 mit Autotrailer und darauf eine 200D Heckflosse bestens zurecht kommt und wesentlich besser und sicherer fährt als ein Ford Granada 2l Benziner mit 101 PS, obwohl dieser 1900 kg ab Werk eingetragen hat. Einmal in Fahrt , rollt man mit dem 200D nur noch im 4. Gang dahin , beim Ford schaltet man ständig zwischen dem 2., 3. und 4. Gang hin und her.

MfG Volker

Re: welche Anhängelast ist maßgebend?
geschrieben von: Tommy59 (IP-Adresse bekannt)
Datum: 30. März 2022 11:50

Jetzt muss ich nochmal ganz doof fragen.
Ich habe den 280er (also 6-Zylinder),
könnte eine AHK bekommen auf deren Typenschild steht "1900 kg".
Darf ich mit dieser AHK nun "nur" 1500 kg ziehen (wie es auch in den Papieren steht) oder
darf ich die 1900 kg ziehen (wie es auf dem Typenschild der AHK steht)?
Was heisst denn dann "nur zu Sportzwecken"?
Ich betreibe Oldtimersport; darf ich dann einen Oldtimer, der zusammen mit dem Trailer max. 1900 kg hat, transportieren?
Auf dem Bild ziehe ich einen meiner Oldtimer mit meinem 211er.
Darf ich also dann zu Sportzwecken den 211er gegen den /8er austauschen?

www.Thomas-Klein-Essen.de

Anhänge: 211 mit henry.JPG (239.4KB)  
Re: welche Anhängelast ist maßgebend?
geschrieben von: Franz-Josef 240D (IP-Adresse bekannt)
Datum: 30. März 2022 17:16

Wenn Du eine entsprechende Eintragung bekommst, dann darfst Du die 1900 kg ziehen - ob ein Auto auf Trailer da inbegriffen ist, weiss ich nicht - da waren wohl eher Pferde bzw. Boote gemeint.
Viele Grüsse Franz-Josef

Re: welche Anhängelast ist maßgebend?
geschrieben von: schreyhalz (IP-Adresse bekannt)
Datum: 30. März 2022 17:41

Moin Moin !

Zitat:
Ich habe den 280er (also 6-Zylinder),
könnte eine AHK bekommen auf deren Typenschild steht "1900 kg".
Darf ich mit dieser AHK nun "nur" 1500 kg ziehen (wie es auch in den Papieren steht)

ja

Zitat:
oder
darf ich die 1900 kg ziehen (wie es auf dem Typenschild der AHK steht)?

Erst nach der Eintragung der Anhängelasterhöhung, wie ich oben beschrieben habe.

Zitat:
der AHK steht)?
Was heisst denn dann "nur zu Sportzwecken"?
Ich betreibe Oldtimersport; darf ich dann einen Oldtimer, der zusammen mit dem Trailer max. 1900 kg hat, transportieren

Ja, du darfst aber nicht gewerblich tätig werden , also keinen Oldtimerhandel betreiben oder der für andere Transporte durchführen. Nur Transporte zur Ausübung eines Hobbys sind erlaubt.

Im übrigen darf die Chose sogar noch mehr wiegen , nämlich 1900 kg Achslast des Trailers und zusätzlich die Stützlast , m.W. 75 kg bei der 1900er.

Allerdings gab es dazu ein Gerichtsurteil (Aktenzeichen mir nicht bekannt) , dass diese Regelung negierte , wobei ich nicht weiss , ob damit die ausschliesslich private Nutzung gemeint war oder ob es um ausschliesslich Pferdetransporter ging.

Mfg Volker



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