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Öffentliches Forum 
Hallo Besucher!
Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: Erbsgrün (IP-Adresse bekannt)
Datum: 23. März 2024 15:47

Hallo Leute..
Am Donnerstag hat’s mich erwischtwall
Typischer Unfall aufm Parkplatz..
Ich will rückwärts nach rechts ausparken, stehe schon mehr als 45 Grad schräg und so ein Ochse aus der Parkbucht gegenüber fährt ohne zu schauen ( wie er selber spontan zugegeben hat, raus.
Die Polizei schreibt es natürlich anders auf, weil er dann nix mehr davon wissen wollte..aber das soll hier nicht Thema sein.
Folgende Frage hätte ich, weil Montag der Gutachter meiner Vollkasko Versicherung kommt:
Soll ich angeben, ich würde das Seitenteil komplett austauschen lassen und dafür in eine entsprechende Karosserie Fachwerkstatt gehen?
Dann müssten Sie selbst bei einem Nachbau Seitenteil ( was ich wegen der schlechten Qualität auf gar keinen Fall will ) sicher 10-15 Stunden a 100 Euro veranschlagen plus nachher Lackierung etc.
Oder soll ich sagen, das Originalteil wird instand gesetzt?
Ich will auf jeden Fall lieber nach Gutachten abrechnen und es dann von einer sehr guten Lackiererei hier vor Ort machen lassen.
Die Frage wäre nur, wobei ich besser fahre..
Was würdet ihr machen..?
Bild anbei



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 23.03.24 15:49.

Anhänge: IMG_6403.jpeg (141.7KB)   IMG_6405.jpeg (121.8KB)  
Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: ktc (IP-Adresse bekannt)
Datum: 23. März 2024 17:06

Servus,

verdammt, das sind so Sachen, die braucht man nicht. Mein Mitgefühl.

Glaub, ich würde das in einer Karosseriewerkstatt ausbeulen und lackieren lassen um die Orignalsubstanz zu erhalten. Sieht für mich machbar aus.

Gibt es das Seitenteil überhaupt noch Original? Ich hab das damals im Zuge der Instandsetzung meines w115 getauscht, das ist äußerst aufwändig. Würde ich nur einen Mercedes-Restaurationsprofi zutrauen. Und nur das untere Teil aus dem Zubehör würd ich nicht einschweißen lassen, wenns anders geht, siehe oben.

Gruß
Thomas

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: Erbsgrün (IP-Adresse bekannt)
Datum: 23. März 2024 17:26

Es gibt ein originales für 450 Euro bei Selbstabholung in Süddeutschland..
Die Stoßstange hat sich kurz im Seitenteil verewigt und ist dann wohl wieder zurückgeploppt.
Scheint daran zu liegen, das der Halter nicht am Rahmen, sondern nur an am Heckblech verschraubt ist.
Auf wieviel schätzt Ihr den Schaden?



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 23.03.24 17:30.

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: ThomasKo (IP-Adresse bekannt)
Datum: 23. März 2024 18:14

Ich will Dir nur die Enttäuschung Ersparen. Da wird Dir kein Gutachter dieser Welt einen neuen Hinterkotflügel bezahlen. Da wird rauskommen: Rückverformen Instandsetzen und Lackieren. Unten ist der Spachtel abgeplatzt und die Sicke zum heckmittelstück ist überspachtelt. Was da dann drunter rauskommt?

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: Erbsgrün (IP-Adresse bekannt)
Datum: 23. März 2024 18:31

Der Benz kommt aus Italien und hat keinen Spachtel.
Was da abgeplatzt ist, ist nur die untere Lackschicht.
Darunter ist nur Metall, hab ich schon nachgesehen.
Wurde 2000 komplett neu lackiert.
Das schwarze ist der Wachs den ich innen in die Heckstossstange gesprüht habe.
Hat sich wie sagt im Seitenteil verewigt.
Es gibt ein Wertgutachten vom Vorbesitzer mit Zustand 2+ aus 2019 über 14.500 Euro.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 23.03.24 18:36.

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: Sascha Hahl (IP-Adresse bekannt)
Datum: 23. März 2024 19:09

Das IST Spachtel!
Undzwar geht die senkrechte Schweissnaht Höhe Rücklicht nicht durchgehend bis bis zur Unterkante Endspitze/Heckblechklugscheiss.
Siehst auch da wo die Stoßstange das Seitenteil touchiert und die Lackierung aufgebrochen hat(Schichtdicke!)
Ich denke man wird locker 3tsd€ - 30 Std a 100€- abrechnen können.
Man weiß halt nicht welchen Abzug alt für neue der Gutachter ansetzt. Kopf hoch, der Schaden ist absolut reparabel OHNE Blechaustausch

Gruß Sascha

220D '71, hellbeige181/cognac Automatik,Servo,SD,hHS,MAL,re.ASP

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: Helmut 230.6 (IP-Adresse bekannt)
Datum: 23. März 2024 20:18

Eine Frage noch:

Hast Du von der Position der Fahrzeuge sofort nach der Kollision ein Foto gemacht?klugscheiss
Wenn ja, dann würde das doch zeigen, dass der andere der Verursacher des Unfalls war.kopfkratz

Ach so: Der Riss an der Endspitze ist auch nach meiner Meinung aufgebrochener Spachtel. Wie viel, wie tief und welche Fläche sieht man wohl erst, wenn das freigelegt wird.
(Kenne ich von manchem meiner insgesamt fünf /8-er *schäm*).

Vielleicht kann man die Reparatur splitten:
Eingedrückten Kotflügel ausbeulen (evtl. ein wenig Spachtel zur Glättung kotz).
Die EnDspitze komplett ersetzen - allerdings sind Endspitzen-Nachfertigungen meist ziemlich zusammmengedengeltes Blech. Es wäre wohl besser - und teurer - eine Original Endspitze aufzutreiben.
Und dann die linke Hinterseite neu lackieren.

Sternengrüße
Helmut 230.6


Homepage im Web-Archiv: [web.archive.org]

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: Erbsgrün (IP-Adresse bekannt)
Datum: 23. März 2024 20:49

Im Unfsllbericht hat die Polizei das als : beide kamen gleichzeitig rückwärts aus der Parklücke aufgeschrieben.
Ich stand im Weg und musste das Auto wieder in die Parklücke fahren.
Die Splitter vom Rücklicht des Gegners lagen zu 2/3 auf seiner Seite.
Mein Versicherungsmensch meinte, es wird ein typischer 50/50 Schaden werden.
Aber da ich Vollkasko mit 500 Euro Selbstbeteiligung hab, wäre es besser, es darüber abzuwickeln.
Meine Versicherung zahlt dann alles abzgl. SB und holt sich die 50% von allein wieder und ich könnte von meiner SB noch 50 % von der gegnerischen Versicherung bekommen.
Ich denke auch, ich lass es ausbeulen und lackieren ohne schweißen usw.
Mein Lacker meinte, sein Anspruch sei, es ohne Spachtel zu schaffen..

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: michael aus köln (IP-Adresse bekannt)
Datum: 24. März 2024 08:49

hallo

Hinweise:

1. auf einem Parkplatz gilt nicht ein ganz normales Vorfahtrecht. Hier sind alle Verkehrsteilnehmer immer zu gegenseitiger Rücksichtnahme und erhöhter Aufmarksamkeit verpflichtet.
Letztendlich mußt du immer so aufmerksam und bremsbereit sein, dass du eine vom anderen verursachte Gefahrensituation durch deine gute Reakton ausgleichst und den Unfall verhinderst.
Die Schuldfrage ist also immmer wackelig...
siehe dazu auch hier

2. Als Unfallgeschädigter stehst du einer mächtigen Versicherung gegenüber. Deshalb bist du grundsätzlich berechtigt schon bei der Schadensmeldung einen Anwalt in die Schadensregulierung zu involvieren. Da muss die Sache also noch lange nicht vor gericht gelandet sein. Die Kosten des Anwaltsmuss muss die gegenerische Versicherung übernehmen.
Siehe dazu z.B. hier.
Wenn du eine Verkehrsrechtschutz hast, zahlt diese im Problemfall den Anwalt. Aber, wie gesagt, meist wird die gegenerische Versicherung den Anwalt bezahlen müssen, auch wenn du nicht klar im Recht bist...

3. Wenn ein Anwalt übernehmen soll, ist es wichtig, dass du vorher möglichst wenig gesagt hast. Der Anwalt braucht Spielraum für seine strategische Vorgehensweise. Alles was aber bereits schriftlich irgendwo fixiert ist, schränkt seine Möglichkeiten ein Behauptungen in die Welt zu setzen, oder Behauptungen der Gegenseite in Frage zu stellen.

gutes Gelingen, wünscht der
Michael

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: Erbsgrün (IP-Adresse bekannt)
Datum: 24. März 2024 10:01

Dank dir Michael für deine Hinweise.

Also der Typ von der Schadensabteilung meiner Versicherung war ganz ok, wir haben hier in Bielefeld die HUK Coburg Regionalzentrale direkt vor Ort.

Ich war ja persönlich da, das läuft dann einfach über die Vollkasko.

Wenn ich ein Gutachten über 2.500 - 3.000 bekomme, sollte ich das mit etwas Eigenleistung für 1.500-2.000 repariert bekommen.

Dann ist die Selbstbeteiligung egal und die Sache vom Tisch.

Schlimmstenfalls ist der Gutachter ein Oldi Laie und kommt mir mit 1.000-1.500, dann geh ich so zum Lacker und mach es auf Rechnung und reiche die ein.

Die werden Sie zahlen müssen..

Wenn die Versicherung mir ganz blöd kommt, bring ich den Wagen zu einer speziellen Oldi Werkstatt, dann rühre ich keinen Finger…..

Beste Grüße..

Ralf


PS:
Hatte gerade zuvor die Dichtung meiner Unterdruckpumpe ersetzt, die weißen Schläuche bleiben jetzt komplett sauber, sogar das kleine Stück hinter dem Vertil.
War deswegen super Happy und machte genau deswegen die Proberunde zur Arbeit, wo mir dann der Kerl reingefahren ist.

So spielt das Lebensauer

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: schreyhalz (IP-Adresse bekannt)
Datum: 24. März 2024 10:28

Moin Moin !

Zitat:
1. auf einem Parkplatz gilt nicht ein ganz normales Vorfahtrecht. Hier sind alle Verkehrsteilnehmer immer zu gegenseitiger Rücksichtnahme und erhöhter Aufmarksamkeit verpflichtet.
Letztendli.....

Alles richtig

Zitat:
2. Als Unfallgeschädigter stehst du einer mächtigen Versicherung gegenüber.
auch richtig

Zitat:
Deshalb bist du grundsätzlich berechtigt schon bei der Schadensmeldung einen Anwalt in die Schadensregulierung zu involvieren
Nein , nicht deshalb , sondern immer

Zitat:
Die Kosten des Anwalts muss muss die gegenerische Versicherung übernehmen.
Völlig falsch! Die Anwaltskosten werden entsprechend der Haftung aufgeteilt, die vollständige Übernahme der Anwaltskosten erfolgt also nur, wenn denne Haftung 0 % beträgt. Bei 50 zu 50 trägst du die Hälfte deiner Anwaltskosten plus die Hälfte der gegnerischen Anwaltskosten!

Zitat:
3. Wenn ein Anwalt übernehmen soll, ist es wichtig......

Das ist aus einem anderen Grund immer vor allem dann wichtig, wenn die Schuldfrage eindeutig beim Gegner liegt! Da machen die meisten den fehler, weil die Angelegenheit eindeutig ist, keinen Anwalt oder vor allem zu spät einzuschalten.

Zitat:
Wenn du eine Verkehrsrechtschutz hast, zahlt diese im Problemfall den Anwalt
Das könnte eventuell hier zutreffen , ist aber nicht die Regel. Ich persönlich halte eine Rechtsschutzversicherung für die beste Methode , für keine Leistung Geld auszugeben. Selbst mein ehemaliger Versicherungsvertreter riet mir immer von einer solchen Versicherung ab, weil die absolut überflüssig ist und wirklich nur in ganz seltenen Fällen zahlt. Sie zahlt nicht bei Straftaten und sie Zahlt nicht bei Klagen gegen den Staat. Da bleiben nur ganz wenige Verkehrssachen über, ausserdem Mietrecht (bei eigenem Wohneigentum unnütz) und Arbeitsrecht (bei einer Fa., gegen die ich einen Prozess führen muss, arbeite ich sowieso nicht, da finde ich schnell eine bessere) Und zu Schluss : es wird erst geprüft, ob eine "begründete Aussicht auf Erfolg" für die Klage besteht. ( und wenn dann diese besteht und der Prozess gewonnen wird, zahlt sie auch nicht, sondern der unterlegene Gegner!)
Wird dagegen trotz der Deckungszusage der Prozess verloren , zahlt sie zwar, aber nur dieses eine Mal, eine Berufung oder Revision nicht.
Aber das nur am Rande.

Nei der Trick ist ein anderer, die gegnerische Versicherung räumt die Schuld ihres VN ein und tut so , als wolle sie den Schaden regulieren.
Wenn du dann aber deine Forderungen nachweist und einreichst, werden diese mit den abenteuerlichsten Begründungen zusammengestrichen, die grösstenteils frei erlogen sind. Der Grossteil der Summe wird aber sofort überwiesen.
Wenn du jetzt einen Anwalt beauftragst, geht es bei dem Streit aber nur noch um eine vergleichsweise kleine Restforderung. Nach diesem Streitwert aber richtet sich sein Honorar! ( und nach der Höhe seines Honorares natürlich auch sein Engagement)

Es ist in jedem Fall äusserst wichtig, genau zu prüfen, ob nicht Aussicht darauf besteht, dem Gegner die volle Schuld anzulasten!
Dann würde nämlich aus dem Kaskofall ein Haftpflichtschaden!
Das hat eine Menge Vorteile
1. du hast die freie Wahl des Gutachters, die Kosten muss die gegn. Vers. übernehmen
2. Du kannst vor allem einen auf Oldtimer spezialisierten GA nehmen, wozu ich raten würde. Möglicherweise lässt sich sogar ein Wertverlust attestieren.
3. Du kannst weitestgehend selber bestimmen, welche Fa. dein Fzg reparieren soll.
Es gibt schon mal im Haftpflichtfall grundsätzlich keine Abzüge "neu für alt"
Im Kaskofall hängt alles von deinem Vertrag ab, üblicherweise steht darin , dass du praktisch alles von deiner Versicherung diktiert bekommst.

mfG Volker

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: Inspektor (IP-Adresse bekannt)
Datum: 24. März 2024 10:46

Autsch! Sowas kann echt keiner brauchen Nix sehen

Ich hätte drei Tipps für so einem Fall:

1) Ein aktuelles (höchstens drei Jahre altes) Wertgutachten kann in so einem Fall helfen, dass der Wert des Oldtimers im Schadensfall von der Gegenseite angemessen berücksichtigt wird. Deswegen ist es eine gute Idee, wenn man einen Oldtimer hat, standardmäßig immer mal wieder ein Wertgutachten machen zu lassen und abzuheften, so dass man es bei der Hand hat, wenn man es braucht.

2) Wenn man einen Unfall hat, holt man als erstes den Anwalt dazu. Da solltest Du keine Hemmungen haben. Meine Erfahrung ist, dass die gegnerische Versicherung IMMER Ärger macht. Du sparst Dir eine Menge Zeit, Ärger, Papierkram, schlaflose Nächte und am Ende womöglich auch Geld, wenn Du das alles einen Profi für Dich abwickeln lässt.

3) Immer sofort aussteigen und Zeugen suchen, die den Vorfall gesehen haben könnten. Die Leute in der Nähe ansprechen und sie bitten, kurz da zu bleiben. Die Namen und Adressen abfragen und notieren, dann kann man die Leute, die sonst einfach weiter laufen oder fahren, später nochmal kontaktieren. Dann als nächstes den Zustand fotografisch dokumentieren, wie er sich unmittelbar nach dem Unfall darstellt. Handy hat ja heute jeder dabei. Einfach aus ein paar Perspektiven die Situation knipsen, bevor irgendjemand zur Seite gefahren ist. Die Unfallaufnahme rechtfertigt in jedem Fall, dass jemand anderes kurz warten muss (außer es wäre ein Blaulichtfahrzeug, das zu einem Einsatz durch will). So schnell es geht ein Gedächtnisprotokoll des Hergangs aufschreiben, am besten daheim in Ruhe mit etwas Abstand zum Geschehen, aber unbedingt noch am selben Tag. Das hilft bei späteren Befragungen z. B. vor Gericht, wenn alles ein halbes Jahr her ist und das Gedächtnis nicht mehr alles parat hat.

Noch eine Anmerkung zum speziellen Fall hier: Falls Dein Auto einen Schaden am hinteren Seitenteil hat und das andere Auto am Heck (z. B. hinteres Rücklicht, Kofferraumklappe, etc.), dann sollte eigentlich relativ klar sein, wer zuerst ausgeparkt hat und wer dem anderen dann reingefahren ist.

Und auch diese Anmerkung muss leider sein: Ich bin kein Anwalt, das oben geschriebene ist und ersetzt keine Rechtsberatung durch einen Profi und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit Deal



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 24.03.24 10:51.

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: chriscross (IP-Adresse bekannt)
Datum: 24. März 2024 12:42

Hallo zusammen,

auch wenn's dem Thread-Ersteller nun nicht mehr hilft, hier auch mal mein Senf dazu.

Ich kann (leider) die Ausführungen des Inspektors vollumfänglich bestätigen. Ärger, Gutachten, Anwalt, Zeugen. Ist bei mir (bei meinem Alltags-Saab) erst vor wenigen Wochen so gewesen. Am Ende zwar alles gut ausgegangen, aber eben nur dank Anwalt, Gutachten und Zeugenaussagen.

Zum Schadensbild teile ich die Einschätzung, dass man doch eindeutig erkennt, dass der Wagen doch gestanden haben muss. Wäre der Wagen noch gerollt, würden die Kratzspuren ganz anders aussehen.

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: Hannes (IP-Adresse bekannt)
Datum: 24. März 2024 13:18

Dinge die die Welt nicht braucht. Wünsche dir, dass das alles zu deiner Zufriedenheit abgewickelt werden kann.

Ich habe mir eine Dashcam zugelegt die Aufnahmen vorne und hinten aufnimmt. Es hat sich in der Praxis doch gezeigt, das Gerichte auch schon mal derartige Aufnahmen verwendet haben, auch wenn das nicht die gängige Verfahrensweise ist ..

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: Knut (IP-Adresse bekannt)
Datum: 24. März 2024 13:41

Moin Ralf!

Was der Inspektor schreibt:

Zitat:
Falls Dein Auto einen Schaden am hinteren Seitenteil hat und das andere Auto am Heck (z. B. hinteres Rücklicht, Kofferraumklappe, etc.), dann sollte eigentlich relativ klar sein, wer zuerst ausgeparkt hat und wer dem anderen dann reingefahren ist.

Der Polizei war das einfach bloss zu langweilig, die wollten wohl auch nur schnell zum Bäcker...zwinker

Also, einfach alles nochmal von vorne aufrollen und erstmal mit dem GutAchter drüber reden!

Glück auf!!!

0=*=0

Knut

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: Inspektor (IP-Adresse bekannt)
Datum: 24. März 2024 13:46

Noch ein Gedanke, der mir grad kommt. Ich parke bevorzugt rückwärts ein. Das hat zwei Vorteile aus meiner Sicht:

1) Ich kann über die Spiegel sehr gut sehen, wo das Auto rechts und links zu Ende ist. Zumindest mir geht es so, dass ich Längen und Abstände beim Rückwärtseinparken in eine Parklücke besser sehen und abschätzen kann als beim Vorwärtseinparken.

2) Wenn ich rückwärts in die Parklücke reingefahren bin, kann ich später vorwärts wieder raus. Und damit sinkt die Wahrscheinlichkeit für solche Unfälle wie den hier beschriebenen deutlich. Und auch dafür, dass mir schnell noch ein Fußgänger oder im schlimmsten Fall ein Kind vors fahrende Auto läuft und ich das übersehe.

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: Erbsgrün (IP-Adresse bekannt)
Datum: 24. März 2024 15:16

Das ist ein guter GedankeAutofahrerDanke

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: schreyhalz (IP-Adresse bekannt)
Datum: 24. März 2024 19:34

Moin Moin !

Zitat:
1) Ein aktuelles (höchstens drei Jahre altes) Wertgutachten kann in so einem Fall helfen, dass der Wert des Oldtimers im Schadensfall von der Gegenseite angemessen berücksichtigt wird.

Quatsch , das ist vollkommen wertlos. Wenn die gegenseite bezahlen muss, ist das ein Haftpflichtfall , in diesem Fall muss die gegenerische Versicherung nach einem Gutachten bezahlen , welches du in Auftrag gibst. In diesem Gutachten steht immer der aktuelle Wiederbeschaffungswert drin , und nur dieser ist von Interesse.
Der einzige Fall , wo ein solches Gutachten eventuell hilfreich sein könnte, ist im Kaskofall , wenn das Fzg komplett verschwunden oder nicht mehr zu untersuchen ist, weil es entweder gestohlen oder, nachdem es in eine Schlucht gestürzt ist, vollkommen ausgebrannt ist.

Zitat:
2) Wenn man einen Unfall hat, holt man als erstes den Anwalt dazu
Das kommt immer auf den Einzelfall an. Wenn die Schuldfrage bei 50 zu 50 liegt, wie es hier leider wohl aussieht , dann kostet der nur unnötig Geld. Da hilft es eher, einen fähigen Versicherungsvertreter zu haben, denn die eigene Versicherung möchte auch keine unnötigen Kosten haben und die nötigen so niedrig wie möglich halten. Gute Vertreter mit guten Versicherungen wissen in solchen Fällen oft gut zu helfen, denn die Versicherungen haben eigene Rechtsanwälte.

Zitat:
Immer sofort aussteigen und Zeugen suchen

Richtig! leider oft nicht einfach , weil potentielle Zeugen den Aufwand scheuen.
Zitat:
Noch eine Anmerkung zum speziellen Fall hier: .............

Nee, so einfach ist das nicht. Aber es gibt Unfallsachverständige, die mittels einer Gegenüberstellung der beiden Fzge den Unfallhergang nachvollziehen. Im Streitfall müssen diese aber vom Gericht beauftragt werden, sonst sind ihre Feststellungen wertlos.
Die Feststellungen der Polizei sind im übrigen ebenfalls nur als eher unbedeutender Hinweis zu verstehen, die sind ja nicht einmal Zeugen.
MfG Volker

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: Erbsgrün (IP-Adresse bekannt)
Datum: 24. März 2024 20:12

Ich habe die Erfahrung gemacht, das Versicherungen vollkommen eigenständig entscheiden, wer an was zu wieviel Prozent schuld ist.
Mir ist mal in den 90 zigern jemand voll in die Fahrerseite gefahren, weil ich gebremst hatte und der dachte, ich würde rechts abbiegen.
Weil die Straße verschneit war und er möglicherweise zu schnell oder zu dicht dahinter war, hat dann zum links überholen angesetzt.
Leider hatte ich nicht vor rechts abzubiegen, hatte auch keinen Blinker gesetzt.
Ich wollte wenden, da ich mich verfahren hatte.
Das durfte man dort aber nicht, da durchgezogene Mittellinie, war aber durch Schnee nicht zu sehen.
Meine Versicherung hat den gegnerischen Schaden voll übernommen, weil Sie die Schuld zu 100 % bei mir gesehen haben.
Die Entscheidung liegt da komplett bei denen, Sie müssen ja auch zahlen…..

Hier liegt das auch so..
Der Mann von der Schadensabteilung meiner Versicherung sieht das nach Unfallbericht als 50/50 Schaden.
Ich könnte es über die Haftpflicht abwickeln meinte er, dann müsste meine Versicherung 50% des anderen Schadens übernehmen und dessen Versicherung 50 % meines Schadens.
Besser und für mich sicher auch einfacher wäre aber ( wie schon erwähnt ) es über meine Vollkasko laufen zu lassen.
Dann zahlt meine Versicherung meinen Schaden komplett ( entweder nach Gutachten oder Rechnung abzgl. Selbstbeteiligung ) und 50% des gegnerischen Schadens und holt sich später meinen 50 % Anteil eigenständig von der anderen Versicherung zurück.
Ich könnte dann sogar meine Selbstbeteiligung zu 50% von den privat dort fordern.
Mir geht’s jetzt in erster Linie und das Gutachten und den darin festgestellten Schaden.
Die Schuldfrage ist mir egal, zumal ich das eh nicht beeinflussen kann, da die Entscheidungshoheit bei den Versicherungen liegt.

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: schreyhalz (IP-Adresse bekannt)
Datum: 25. März 2024 15:54

Moin Moin !
Zitat:
Ich habe die Erfahrung gemacht, das Versicherungen vollkommen eigenständig entscheiden, wer an was zu wieviel Prozent schuld ist

Entscheidungen werden in D immer noch ausschliesslich von Gerichten getroffen!

Zitat:
Der Mann von der Schadensabteilung meiner Versicherung sieht das nach Unfallbericht als 50/50 Schaden
Natürlich! Aber nach deiner Schilderung ist dieser ja falsch!

Zitat:
Besser und für mich sicher auch einfacher wäre aber ( wie schon erwähnt ) es über meine Vollkasko laufen zu lassen.

Klar! Das ist besser ! Zwar nicht für dich, aber für die Versicherung! Bei Kasko hat sie die Hoheit und schreibt dir den Reparaturweg und die Werkstatt vor oder kann erhebliche Abzüge machen , weil sie angeblich eine günstigere Werkstatt kennt. Dazu kommen dann noch die Abzüge "neu für alt" , die das Gutachten des hauseigenen Gutachters weiter kürzen. Einen ev. Nutzungsausfall sowie die Unkostenpauschale gibt es auch nicht.
da hat die Versicherung nur in einem Recht: Es ist einfacher für dich. Das ist eben immer so , wenn man andere für sich machen lässt. Nur denken die an ihren Vorteil, nicht an deinen.
ich würde mal bei Dekra anfragen, was so eine Gegenüberstellung kosten würde und ob das Aussicht auf Erfolg hat, dem Unfallgegner nachzuweisen, dass dieser gefahren, dein KFZ dagegen gestanden hat und welche Folgen das für eine möglichen Prozess haben könnte.
mfG Volker

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: Erbsgrün (IP-Adresse bekannt)
Datum: 25. März 2024 18:40

Der Gutachter war gerade da..netter Typ..von der Dekra..die werden wohl von der HUK Coburg immer beauftragt.
Er will das Gutachten unter 50 % Fahrzeugwert halten, er meint, das geht dann einfacher durch.
Grob geschätzt werden es 4.000- 5.000 meinte er.
Das sollte dann auf Gutachten Basis für den Schaden locker reichen

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: Sascha Hahl (IP-Adresse bekannt)
Datum: 04. April 2024 18:59

Mal nachhaken, hat alles soweit geklappt?
Dein schöner Strich8 wieder repariert?

Gruß Sascha

220D '71, hellbeige181/cognac Automatik,Servo,SD,hHS,MAL,re.ASP

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: Erbsgrün (IP-Adresse bekannt)
Datum: 05. April 2024 04:04

Hallo Sascha..
War gestern nochmal bei meiner Versicherung.
Kurzes Telefonat der netten Dame mit der Dekra, danach mit der Hauptstelle.
20 Minuten später hatte ich das Bewilligungsschreiben mit Abrechnung im E-Mail Postfach.
Heute Termin beim Lacker, nach Demontage von Stoßstange und Rücklicht links scheint es aber nochmal sehr glimpflich abgelaufen zu sein.
Mit Glück Ende der Woche fertig, passend zum Urlaubsanfang.
Nur das Seitenteil hat ne Delle.
Die Lackbude ist aber auch dazu noch top ausgestattet mit allem was Blecharbeiten ausmacht.
Hab ein sehr gutes Gefühl und werde nach Abschluss mit Foto berichten.

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: Sascha Hahl (IP-Adresse bekannt)
Datum: 05. April 2024 05:35

Das hört sich ja sehr gut antop

Gruß Sascha

220D '71, hellbeige181/cognac Automatik,Servo,SD,hHS,MAL,re.ASP

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: Erbsgrün (IP-Adresse bekannt)
Datum: 05. April 2024 11:04

Ja..bin auch echt froh..
Und nach Auskunft der gegnerischen Versicherung erkennen Sie einen 50/50 Schafen an.
Das heißt im Klartext:
Erstattung nach Gutachten abzgl. Mwst und abzgl. 500 Euro Selbstbeteiligung, wovon dann die gegnerische Versicherung noch 250 Euro übernimmt.
Unterm Strich dann Glück im Unglück.
Der Lacker war eben sehr angetan von der Blechstärke des BJ 1971..
Die Seitenwand und auch das Heckblech sind echt enorm stabil..
LG
Ralf



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 05.04.24 11:06.

Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: Erbsgrün (IP-Adresse bekannt)
Datum: 12. April 2024 08:50

Hallo zusammen..
Durch glückliche Umstände konnte der Fall in Rekordzeit erledigt werden.
Gestern den Strich8 abgeholt und fix zusammengebaut.
Das Ergebnis ist ok, damit kann ich leben..
Bild ( vorher und nachher )wie versprochen anbei..



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 12.04.24 08:51.

Anhänge: IMG_6507.jpeg (121.8KB)   IMG_6506.jpeg (93.3KB)  
Re: Was tun nach Parkunfall?
geschrieben von: T-Modell (IP-Adresse bekannt)
Datum: 12. April 2024 09:10

Sieht top aus, Glückwunsch! Da hast Du wohl auch Glück gehabt mit den Versicherungen.

Letztes Jahr ist an der Ampel meiner Tochter einer hinten reingefahren, eigentlich klarer Fall. Das war im Juni oder Juli. Die gegn. Vers. hat einfach nur 2/3 gezahlt; der Anwahlt hat mindestens 5 Schreiben geschickt ohne Reaktion. Als wir gerade soweit waren, vor Gericht zu gehen, kam plötzlich das Geld (im Januar). Saftladen.

Gute Fahrt weiterhin!
Thomas



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