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Zitat:1. auf einem Parkplatz gilt nicht ein ganz normales Vorfahtrecht. Hier sind alle Verkehrsteilnehmer immer zu gegenseitiger Rücksichtnahme und erhöhter Aufmarksamkeit verpflichtet.
Letztendli.....
Zitat:auch richtig2. Als Unfallgeschädigter stehst du einer mächtigen Versicherung gegenüber.
Zitat:Nein , nicht deshalb , sondern immerDeshalb bist du grundsätzlich berechtigt schon bei der Schadensmeldung einen Anwalt in die Schadensregulierung zu involvieren
Zitat:Völlig falsch! Die Anwaltskosten werden entsprechend der Haftung aufgeteilt, die vollständige Übernahme der Anwaltskosten erfolgt also nur, wenn denne Haftung 0 % beträgt. Bei 50 zu 50 trägst du die Hälfte deiner Anwaltskosten plus die Hälfte der gegnerischen Anwaltskosten!Die Kosten des Anwalts muss muss die gegenerische Versicherung übernehmen.
Zitat:3. Wenn ein Anwalt übernehmen soll, ist es wichtig......
Zitat:Das könnte eventuell hier zutreffen , ist aber nicht die Regel. Ich persönlich halte eine Rechtsschutzversicherung für die beste Methode , für keine Leistung Geld auszugeben. Selbst mein ehemaliger Versicherungsvertreter riet mir immer von einer solchen Versicherung ab, weil die absolut überflüssig ist und wirklich nur in ganz seltenen Fällen zahlt. Sie zahlt nicht bei Straftaten und sie Zahlt nicht bei Klagen gegen den Staat. Da bleiben nur ganz wenige Verkehrssachen über, ausserdem Mietrecht (bei eigenem Wohneigentum unnütz) und Arbeitsrecht (bei einer Fa., gegen die ich einen Prozess führen muss, arbeite ich sowieso nicht, da finde ich schnell eine bessere) Und zu Schluss : es wird erst geprüft, ob eine "begründete Aussicht auf Erfolg" für die Klage besteht. ( und wenn dann diese besteht und der Prozess gewonnen wird, zahlt sie auch nicht, sondern der unterlegene Gegner!)Wenn du eine Verkehrsrechtschutz hast, zahlt diese im Problemfall den Anwalt
Zitat:Falls Dein Auto einen Schaden am hinteren Seitenteil hat und das andere Auto am Heck (z. B. hinteres Rücklicht, Kofferraumklappe, etc.), dann sollte eigentlich relativ klar sein, wer zuerst ausgeparkt hat und wer dem anderen dann reingefahren ist.
Zitat:1) Ein aktuelles (höchstens drei Jahre altes) Wertgutachten kann in so einem Fall helfen, dass der Wert des Oldtimers im Schadensfall von der Gegenseite angemessen berücksichtigt wird.
Zitat:Das kommt immer auf den Einzelfall an. Wenn die Schuldfrage bei 50 zu 50 liegt, wie es hier leider wohl aussieht , dann kostet der nur unnötig Geld. Da hilft es eher, einen fähigen Versicherungsvertreter zu haben, denn die eigene Versicherung möchte auch keine unnötigen Kosten haben und die nötigen so niedrig wie möglich halten. Gute Vertreter mit guten Versicherungen wissen in solchen Fällen oft gut zu helfen, denn die Versicherungen haben eigene Rechtsanwälte.2) Wenn man einen Unfall hat, holt man als erstes den Anwalt dazu
Zitat:Immer sofort aussteigen und Zeugen suchen
Zitat:Noch eine Anmerkung zum speziellen Fall hier: .............
Zitat:Ich habe die Erfahrung gemacht, das Versicherungen vollkommen eigenständig entscheiden, wer an was zu wieviel Prozent schuld ist
Zitat:Natürlich! Aber nach deiner Schilderung ist dieser ja falsch!Der Mann von der Schadensabteilung meiner Versicherung sieht das nach Unfallbericht als 50/50 Schaden
Zitat:Besser und für mich sicher auch einfacher wäre aber ( wie schon erwähnt ) es über meine Vollkasko laufen zu lassen.