Datum: 13. Oktober 2020 16:42
L.R. schrieb:
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> Moin,
>
> offizell muß ein Motor mit mehr oder weniger
> Leistung eingetragen werden. Wenn Motoren mit
> späteren oder früheren Baureihen eingebaut werden,
> könnte das H-Kennzeichen gefährdet sein.
> Könnte sein.
> Das ist auch Auslegungssache vom Prüfer. Ich
> durfte mir den Vortrag über Hecklautsprecher im /8
> anhören. Die hat es lt. Prüfer nie gegeben. Als
> ich ihn eine Wette vorgeschlagen habe wurde es
> adann schon viel ruhiger, zumal die Summe auch
> entsprechend war.
>
> Grundsätzlich kannst du alle Motortypen aus dem /8
> hin und her tauschen wie du willst. Außer bei den
> 110 Motor (280) geht das "problemlos". Es wäre
> kein Problem aus einem 200D einen 250er zu machen.
> Vorausgesetzt man hat die nötigen Umbauteile
> (Bremsen, Kühler, Auspuff, Elektrik usw.). Da ist
> das H-Kennzeichen nicht gefährdet, weil man
> innerhalb der Baureihe tauscht. Vielmehr ist die
> Hürde der Teilbeschaffung wesentlich höher und
> nerviger.
> Früher wurde oft umgedieselt, d.h. Benzinmotor
> raus Dieselmotor rein. Kein Problem mit dem
> H-Kennzeichen. Einzig müsste man heute bei den
> Coupe aufpassen, denn die hatten nie
> Dieselmotoren. Ist der Umbau älter jedoch kein
> Problem.
> Alles was innerhalb der Baureihe verbaut wurde
> gefährdet das H-Kennzeichen nicht. D.h. Klima,
> Servo, Automatik usw. kann man alles nachrüsten.
> Interessant ist die Nachrüstung einse 5-Gang in
> einen Diesel oder 4Zyl. Benziner. Hat es offizell
> nie gegeben. Auslegungssache und es muß auch erst
> mal bemerkt werden.
> Fährst du heute mit einem /8 Diesel zum TÜV,
> darfst du auch zu Corona-Zeiten mit durch die
> Halle laufen. Wie schaltet man das Licht ein? Wie
> werfe ich den Motor an? Das wissen viele Prüfer
> nicht mehr. Woher auch?
> Deshalb hätte ich kein Problem damit bei
> bestehenden H-Kennzeichen mit einer W123 Maschine
> dort vorzufahren. Selbst einen Umbau von 200D auf
> 240D würde dort zu 99% nie rauskommen. Das Ganze
> wäre natürlich illegal, weil die Mehrleistung in
> dem Falle von bis zu 17 PS nicht eingetragen ist.
> Dadurch könnte beim Anfahren auf den Hinterrädern
> der Vorderwagen abgerissen werden und das muß
> geprüft sein. Und die meisten Prüffer interessiert
> es auch nicht. Es sei denn man kommt an diesen
> einen 150 Prozentmann/frau.
>
> Gruß Lars
Der Vollständigkeit halber sollte man denn doch ergänzen, dass ein nicht eingetragener Motor die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen läßt, was bei einer Schadensregulierung relevant sein kann...
Ob ein 200D aus einem W 123 in einem W 115 eintragungspflichtig ist? Der Bürokrat in mir ahnt: ja
Wäre aber imho kein problem, das Thema H müßte mit einem vernünftigen Prüfer auch lösbar sein, denn immerhin wurde der 200 D/8 noch 1 Jahr gleichzeitig mit dem 200D W 123 gefertigt